Das öffentliche Recht regelt unter anderem das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt (der Verwaltung, dem Staat, dem Kanton, der Gemeinde) und den Privatrechtssubjekten. Das öffentliche Recht regelt auch das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, das Verfahrensrecht und das Strafrecht.
Privatrechtssubjekte (natürliche wie juristische Personen) stehen in einer Beziehung zur Steuerverwaltung, Bauverwaltung-, Gemeindeverwaltung, etc.
öffentliches Recht
- Verfahrensrecht
- Schuldbertreibungs- und Konkursrecht
- Steuerrecht
- allgemeines Verwaltungsrecht
- Ausländerrecht
- Strafrecht
Vorbereitung
Hier können Sie Bereits Wichtige Formulare zum Ausfüllen Herunterladen, damit wir effizient an Ihren Fall herangehen können.