Das Kindesrecht regelt das rechtliche Verhältnis zwischen Kinder und ihren Eltern (Sorgerecht, Betreuungsrecht, Unterhalt, Vaterschaft und deren Aufhebung, etc.).
Weiter regelt das Kindesrecht die Beziehung zwischen Kindern und Dritten (etwa wenn ein Minderjähriger einen Vertrag abschliesst).
Es gibt auch volljährige Kinder (Mündigenunterhalt).
Wirkung des Kindsverhältnisses
- gemeinsme elterliche Sorge
- Obhut und Wohnsitz
- Wegzugsartikel
- Namensrecht
- Bürgerrecht
- Besuchsrechtsregelung
- Besuchsrechtsbeistandschaft
- Erziehungsbeistandschaft
- Unterhalt für Unmündige
- Mündigenunterhalt
- Zuständigkeitsfragen
Entstehung/Aufhebung des Kindsverhältnisses
- Vaterschaftsanerkennung
- Vaterschaftsklage
- Aufhebung Vaterschaft
- Aufhebung Ehelichkeitsvermutung
- Adoption
Vorbereitung
Hier können Sie Bereits Wichtige Formulare zum Ausfüllen Herunterladen, damit wir effizient an Ihren Fall herangehen können.