Das Kindsschutzrecht regelt den Schutz des Kindes bei einer vermuteten Gefährdung des Kindswohls.
Das Erwachsenenschutzrecht regelt den Schutz erwachsener Personen, bei denen vermutet wird, dass sie ihre persönlichen Belange oder ihre finanziellen Belange für eine längere Zeitdauer oder dauerhaft nicht selber regeln können.
Die KESB kann durchaus auch übers Ziel hinaus schiessen (eine Gefährdung vermuten, wo keine solche besteht, eine bestehende Gefährdung nicht sehen).
Kinderschutz
- Gefährdungsmeldung
- Besuchsrechtsregelung
- Vollzug des Besuchsrechts
- Unterhaltsvereinbarung
- Erziehungsbeistandschaft
- Besuchsrechtsbeistandschaft
- Wegzugsartikel
- Verfahren im Zusammenhang mit Kindsschutzmassnahmen
Erwachsenenschutz
- Beistandschaften
- Vorsorgeauftrag
- fürsorgerischer Freiheitsentzug
- Patientenverfügung
- das frühere Vormundschaftsrecht
Vorbereitung
Hier können Sie Bereits Wichtige Formulare zum Ausfüllen Herunterladen, damit wir effizient an Ihren Fall herangehen können.