Ehe- & Scheidungsrecht

Ehe- & Scheidungsrecht

Zum Wirtschaftsrecht gehören Firmengründungen, -übernahmen, -fusionen, -liquidationen, aber auch die Beziehung der Unternehmung zu Arbeitnehmern, Verwaltungsräten, Geschäftsführern, Gesellschaftern, Geschäftspartnern, Kunden, etc.. Zum Wirtschaftsrecht gehören auch die öffentlichrechtlichen Vorschriften, die eine Unternehmung berücksichtigen muss, wie Markenrecht-, Wettbewerbsrecht, Steuerrecht,  etc.

Trennung & Scheidung

  • Trennung
  • Trennungsvereinbarung
  • Eheschutzgesuch
  • Scheidung
  • Scheidungskonventionen
  • Scheidungsklage
  • Vorsorgliche Massnahmen während dem Scheidungsverfahren

Ehe & Partnerschaft

  • Beratung betr. Steuerfolgen
  • Konkubinatsvertrag
  • Auflösung des Konkubinates
  • Beratung betr. Vorsorge
  • ausländerrechtliche Aspekte des Familienrechts

Nebenfolgen

  • elterliche Sorge
  • Obhut
  • Wohnsitz
  • Besuchsrecht
  • Unterhaltsfragen
  • Zuweisung der ehelichen Wohnung
  • Güterrecht
  • Vorsorge Kostenfolgen

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Kindes- & Erwachsenenschutz- recht

Kindes- & Erwachsenenschutz- recht

Das Kindsschutzrecht regelt den Schutz des Kindes bei einer vermuteten Gefährdung des Kindswohls.

Das Erwachsenenschutzrecht regelt den Schutz erwachsener Personen, bei denen vermutet wird, dass sie ihre persönlichen Belange oder ihre finanziellen Belange für eine längere Zeitdauer oder dauerhaft nicht selber regeln können.

Die KESB kann durchaus auch übers Ziel hinaus schiessen (eine Gefährdung vermuten, wo keine solche besteht, eine bestehende Gefährdung nicht sehen).

Kinderschutz

  • Gefährdungsmeldung
  • Besuchsrechtsregelung
  • Vollzug des Besuchsrechts
  • Unterhaltsvereinbarung
  • Erziehungsbeistandschaft
  • Besuchsrechtsbeistandschaft
  • Wegzugsartikel
  • Verfahren im Zusammenhang mit Kindsschutzmassnahmen

Erwachsenenschutz

  • Beistandschaften
  • Vorsorgeauftrag
  • fürsorgerischer Freiheitsentzug
  • Patientenverfügung
  • das frühere Vormundschaftsrecht

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Kindsrecht

Kindsrecht

Zum Wirtschaftsrecht gehören Firmengründungen, -übernahmen, -fusionen, -liquidationen, aber auch die Beziehung der Unternehmung zu Arbeitnehmern, Verwaltungsräten, Geschäftsführern, Gesellschaftern, Geschäftspartnern, Kunden, etc.. Zum Wirtschaftsrecht gehören auch die öffentlichrechtlichen Vorschriften, die eine Unternehmung berücksichtigen muss, wie Markenrecht-, Wettbewerbsrecht, Steuerrecht,  etc.

Wirkung des Kindsverhältnisses

  • gemeinsme elterliche Sorge
  • Obhut und Wohnsitz
  • Wegzugsartikel
  • Namensrecht
  • Bürgerrecht
  • Besuchsrechtsregelung
  • Besuchsrechtsbeistandschaft
  • Erziehungsbeistandschaft
  • Unterhalt für Unmündige
  • Mündigenunterhalt
  • Zuständigkeitsfragen

Entstehung/Aufhebung des Kindsverhältnisses

  • Vaterschaftsanerkennung
  • Vaterschaftsklage
  • Aufhebung Vaterschaft
  • Aufhebung Ehelichkeitsvermutung
  • Adoption

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Privatrecht

Privatrecht

Das Privatrecht regelt die Beziehung zwischen rechtlich – nicht zwingend auch wirtschaftlich – gleichgestellten Personen, d.h. zwischen natürlichen und/oder juristischen Personen.

Der Grundsatz  der Selbstbestimmung wird eingeschränkt durch nicht-zwingende und zwingende Normen.

Privatrecht
  • Persönlichkeitsrecht
  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Sachenrecht
  • allgemeines Vertragsrecht
  • Mietrecht
  • Arbeitsrecht
  • Gesellschaftsrecht

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Öffentliches Recht

Öffentliches Recht

Das öffentliche Recht regelt unter anderem das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt (der Verwaltung, dem Staat, dem Kanton, der Gemeinde) und den Privatrechtssubjekten. Das öffentliche Recht regelt auch das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, das Verfahrensrecht und das Strafrecht.

Privatrechtssubjekte (natürliche wie juristische Personen) stehen in einer Beziehung zur Steuerverwaltung, Bauverwaltung-, Gemeindeverwaltung, etc.

Öffentliches Recht
  • Verfahrensrecht
  • Schuldbertreibungs- und Konkursrecht
  • Steuerrecht
  • allgemeines Verwaltungsrecht
  • Ausländerrecht
  • Strafrecht

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Wirtschaftsrecht

Wirtschaftsrecht

Zum Wirtschaftsrecht gehören Firmengründungen, -übernahmen, -fusionen, -liquidationen, aber auch die Beziehung der Unternehmung zu Arbeitnehmern, Verwaltungsräten, Geschäftsführern, Gesellschaftern, Geschäftspartnern, Kunden, etc.. Zum Wirtschaftsrecht gehören auch die öffentlichrechtlichen Vorschriften, die eine Unternehmung berücksichtigen muss, wie Markenrecht-, Wettbewerbsrecht, Steuerrecht,  etc.

Wirtschaftsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Auftragsrecht
  • Lizenzverträge
  • Kartellgesetz
  • UWG
  • MschG
  • PatG
  • Steuerrecht
  • Fusionsgesetz
  • internationales Recht

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Auftrag

Auftrag

Persönliche Beratung & Erstbesprechung

Für pauschal CHF 350 exkl. MwSt werden im Rahmen einer ersten Rechtsberatung die Fakten zusammengetragen und die Beweislage geprüft. Die Rechtslage wird eingeschätzt und Chancen, Risiken und Handlungsoptionen werden aufgezeigt, insbesondere auch Kostenrisiken. Dieses Angebot eignet sich bei einfachen Verhältnissen und für eine erste Standortbestimmung. Mit der Rechtsauskunft erhalten Sie eine Empfehlung für das weitere Vorgehen.

Honorar & Gebühren

In Bezug auf das Honorar für die anwaltliche Tätigkeit gelten die Bestimmungen von Art. 40 und 41 des kantonalen Anwaltsgesetzes (KAG; BSG-Nr. 168.11). Bei Mandatsübernahme werden unsere Klienten über die Grundsätze der Rechnungsstellung vollumfänglich aufgeklärt. Der Stundenansatz wird beim ersten Beratungsgespräch vereinbart.

Unentgeltliche Prozessführung

Gerne prüfen wir für Sie auch die Einreichung eines Gesuches um Erteilung des Rechts zur unentgeltlichen Rechtspflege. In diesem Fall benötigen wir jedoch eine Zusammenstellung Ihrer Einnahmen und Ausgaben sowie Ihrer Vermögenssituation inkl. Belege.

Beurteilung der Rechtslage

Wir sind gerne bereit Fakten anhand von einer oder mehreren Besprechungen zusammenzutragen und die Beweislage zu prüfen.Die Rechtslage wird anhand von Standardwerken und der Rechtsprechung des Bundesgerichts analysiert. Spezialliteratur wird nur ausnahmsweise beigezogen. Chancen, Risiken und Handlungsoptionen, insbesondere auch Kostenrisiken werden dargelegt. Das Resultat wird schriftlich mitgeteilt und auf Wunsch auch mündlich erläutert. Dieses Angebot eignet sich für komplexe Verhältnisse, die eine eingehende Abklärung der Rechtsverhältnisse erfordern oder wenn eine Zweitmeinung notwendig ist. Die Kosten werden im Voraus vereinbart.

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